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Für Informationen und Beratungen steht Ihnen der Info-Point des Studentenwerks zur Verfügung.
Während der Bewerbungsphase und in allen mietvertraglichen Angelegenheiten ist für Sie eine feste Ansprechpartnerin oder ein fester Ansprechpartner zuständig.
In den einzelnen Wohnanlagen gibt es eine Hausverwaltung und einen Hausmeister. Sie finden sie zu den angegebenen Sprechzeiten im Wohnanlagenbüro. Die Hausverwaltung ist für alle Belange, die Ihr Zimmer oder die Wohnanlage betreffen, Ihre erste Anlaufstelle; sie führt die Wohnungsübergabe und -abnahme durch und übergibt Ihnen die Wohnungsschlüssel.
Einen Aufnahmeantrag können Sie an den Terminals in der Geschäftsstelle des Studentenwerks (Gebäude 21.12) oder online stellen.
Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus, nur dann kann Ihr Antrag berücksichtigt werden. Ein unter falschen Voraussetzungen abgeschlossener Mietvertrag kann fristlos gekündigt werden.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sobald ein Wohnplatz in der von Ihnen gewünschten Wohnanlage frei wird, erhalten Sie ein Wohnraumangebot. In dem Angebotsschreiben wird eine Frist festgelegt, innerhalb der Sie uns informieren können, ob Sie das Angebot annehmen. Wenn wir nichts von Ihnen hören, löschen wir Ihre Bewerbung.
Ihr Antrag wird drei Monate lang gespeichert. Wenn Ihnen in dieser Zeit kein Wohnraum angeboten werden konnte, verlängern Sie bitte Ihre Bewerbung telefonisch oder formlos schriftlich. Andernfalls wird Ihre Bewerbung nach dieser Zeit automatisch gelöscht.
Bevor ein Mietvertrag abgeschlossen werden kann, sind mit Annahme eines Wohnraumangebotes ein Passfoto und eine aktuelle Studienbescheinigung vorzulegen.
Eine Bewerbung begründet nicht den Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Mietvertrages.
Auch Stipendiaten bzw. Praktikanten können sich um einen Wohnplatz in den Wohnanlagen des Studentenwerks bewerben. Mit ihnen werden Gastmietverträge zu geänderten Konditionen abgeschlossen.
Ein Appartement beim Studentenwerk Düsseldorf ist eine Wohnung mit eigenem Bad und Kocheinrichtung.
Auszug (siehe Einzug/Auszug)
Der Wohnraum für Menschen mit Behinderung muss besondere Bedingungen erfüllen, die der jeweiligen Beeinträchtigung individuell angepasst sind. Das Studentenwerk Düsseldorf stellt Studierenden mit Behinderungen barrierefreie Wohnheimplätze zur Verfügung.
Bei Fragen und für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an:
Studentenwerk DüsseldorfÖffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:30 Uhr
Wohnberechtigt sind alle Studierenden, die an einer der folgenden Hochschulen ordentlich immatrikuliert sind:
Bei der Wohnraumvergabe werden folgende Studierendengruppen in der angegebenen Reihenfolge bevorzugt:
Betriebskosten sind bei den meisten Wohnanlagen bereits als Pauschale in der Miete enthalten. Bei einigen Wohnanlagen ist der Stromverbrauch direkt mit dem Energieversorgungsunternehmen abzurechnen.
Mietverträge mit dem Studentenwerk Düsseldorf sind auf höchstens sechs Semester befristet. So soll möglichst vielen Studierenden und besonders Studienanfängern die Möglichkeit gegeben werden, einen günstigen Wohnraum zu bekommen.
Unter Einzelzimmer ist ein Zimmer mit Waschgelegenheit, jedoch ohne eigenes Bad und Küche zu verstehen. Es stehen Gemeinschaftsküchen, -duschen und -toilettenanlagen zur Verfügung.
Einzüge bzw. Schlüsselübergaben durch die Hausverwaltung können nur an Werktagen ab 13:00 Uhr und unter Vorlage des Mietvertrages erfolgen. Sie sollten dazu vorher einen Termin vereinbaren. Bei Einzug werden Wohnungsausstattung und -zustand in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
Auszüge können nur an Werktagen erfolgen, die Wohnungen müssen bis spätestens 11:00 Uhr übergeben sein. Vor dem Auszug wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem festgestellte Schäden aufgenommen werden und ggf. mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden.
Fallen Mietende oder Mietbeginn auf ein Wochenende, so ist der letzte Miettag der vorhergehende Freitag bzw. der erste Miettag der darauf folgende Montag. In den Mietverträgen wird immer der volle Monat angegeben, die Miete wird in diesen Fällen jedoch taggenau berechnet.
Meist kann man ganz einfach Geld sparen.
Batterieladegeräte und andere Elektrokleingeräte
Besonders, wenn sie nur gelegentlich gebraucht werden, nach Gebrauch immer den Netzstecker herausziehen, ansonsten verbrauchen diese Geräte unnötig Strom und stellen aufgrund ihrer meist fragwürdigen Eigensicherheit eine Brandgefahr dar.
Hi-Fi-Anlagen/-Geräte
Sie verbrauchen Strom, auch wenn sie vermeintlich ausgeschaltet sind. Dies wird auch immer wieder von den Testzeitschriften/-instituten bemängelt. Abhilfe bietet eine Mehrfachsteckdose mit Netzschalter. Damit entfällt auch das lästige einzelne Einstecken der Geräte. Beim Kauf einer Anlage sollte der Netzschalter als Auswahlkriterium mit angelegt werden.
Fernsehgeräte
Fernsehgeräte sollten Sie nie im Standby-Modus
(Ausschalten über Fernbedienung) stehen lassen. Die Bereitschaftsstellung
verbraucht viel Strom, das Netzteil steht dauernd unter Spannung, verschleißt
und stellt eine Brandgefahr dar.
Personal-Computer und Drucker
Wenn Sie Drucker nur bei Bedarf einschalten, können besonders Dauer-User
viel Strom einsparen. Ein Notebook hat bei gleicher PC-Leistung übrigens
weniger als 1/10 des Stromverbrauchs eines PCs.
Energiesparlampen
Verwenden Sie möglichst Energiesparlampen für Ihre Beleuchtung, diese haben 1/10 des Stromverbrauchs einer Glühlampe bei gleicher Helligkeit und halten länger.
Studienbeginn, neue Umgebung, noch keine Freunde. In einer Studierendenwohnanlage können Sie in der Regel schnell erste Kontakte knüpfen.
Wenn Sie in Düsseldorf, Krefeld oder Mönchengladbach studieren möchten, sollten Sie sich so früh wie möglich - am besten ein Semester vor Studienbeginn - um einen Wohnplatz bewerben. Eine Studienbescheinigung müssen Sie erst bei Abschluss des Mietvertrages vorlegen.
(siehe Rundfunk- und Fernsehgebühren)
Die Wohnanlagen des Studentenwerks Düsseldorf verfügen über einen Internetzugang, meist über das Rechenzentrum der jeweiligen Hochschule.
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten zu hinterlegen, die Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück bekommen, sofern keine Mietrückstände bestehen oder keine Beschädigungen oder Abnutzungen vorhanden sind, die aus einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache herrühren.
Die Kaution wird gem. § 551 BGB nicht verzinst; die Zinsen, die während Ihrer Mietzeit angefallen sind, werden in die Instandhaltung der jeweiligen Wohnanlage investiert. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt zwei bis drei Monate nach Auszug.
Alle Wohnanlagen sind mit Kfz-Stellplätzen in ausreichender Zahl ausgestattet. Bei einigen Wohnanlagen können Sie auch Stellplätze in einem abgesperrten Bereich oder Tiefgaragen-Stellplätze gegen eine geringe Nutzungsgebühr anmieten.
Die meisten Wohnanlagen liegen in unmittelbarer Nähe der Hochschulinstitutionen und verfügen über gute Verkehrsanbindungen.
Die Mieten sind als Kostenmieten kalkuliert und liegen somit deutlich niedriger als die Mieten auf dem privaten Wohnungsmarkt.
Möblierte Wohnräume sind in der Regel mit einem Bett, einem Schreibtisch, einem Stuhl und einem Kleiderschrank ausgestattet. Diese Möbel dürfen nicht aus dem Wohnraum entfernt werden. Bettwäsche, Handtücher etc. werden nicht gestellt.
Das Studentenwerk hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Post AG auf dem Campus, vor der Wohnanlage Universitätsstraße, Haus 18, neben der Bushaltestelle eine Packstation eingerichtet. Hier können Sie rund um die Uhr Pakete abholen und aufgeben. An Gebühren fallen nur die üblichen Paket-Versandgebühren an, die Serviceleistung ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.dhl.de.
Alle Wohnanlagen sind über Satelliten-Empfangsanlagen oder Breitbandkabel mit Rundfunk- und Fernsehanschlüssen ausgestattet. Das Anbringen eigener Satelliten-Schüsseln an den Wohnhäusern ist nicht gestattet.
Bitte beachten Sie, dass die GEZ bzw. deren Mitarbeiter berechtigt sind, unangemeldete Kontrollen durchzuführen.
Unter Schönheitsreparaturen sind Malerarbeiten in den gemieteten Räumen zu verstehen. Das Studentenwerk überträgt seinen Mieterinnen und Mietern per Vertrag die Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen. Das heißt, die Mieterin oder der Mieter trägt die Kosten der Schönheitsreparaturen im Verhältnis Frist zu Wohnzeit, es sei denn, sie oder er führt die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht aus oder der Abnutzungsgrad lässt eine Verlängerung der Fristen zu oder erfordert eine Verkürzung der Fristen.
In Kooperation mit der Vodafone D2 GmbH sind alle Wohnanlagen in Düsseldorf an eine „virtuelle Telefonanlage“ (Centrex-Gruppe) angeschlossen, über die Sie mit den universitären Einrichtungen der Heinrich-Heine-Universität und mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu einer Stunde kostenlos telefonieren können. Mit diesem Service ist auch der Internetzugang über das Rechenzentrum mit einer speziellen Einwahlnummer bis zu einer Stunde gebührenfrei möglich. Es können auch Gespräche in das öffentliche Telefonnetz zu den Gebühren der Arcor geführt werden. Für diesen Telefonanschluss fallen im Gegensatz zu anderen Anbietern keine Grundgebühren und keine Anschlussgebühren an.
Das Halten von Haustieren ist in den Wohnanlagen des Studentenwerks Düsseldorf nicht erlaubt.
Adressen der Stadtverwaltungen:
Landeshauptstadt DüsseldorfEin Kraftfahrzeug müssen Sie ummelden, wenn es auf Ihren Namen zugelassen ist und Ihr Hauptwohnsitz gewechselt hat. Zuständig sind die Kfz-Zulassungsstellen. Sie benötigen dazu Ihren gültigen Personalausweis (mit neuer Anschrift), Kfz-Brief und -Schein, einen Nachweis über eine Kfz-Versicherung, die Kfz-Kennzeichen und die ASU-Bescheinigung.
Kontakt:
Landeshauptstadt DüsseldorfStellen Sie frühzeitig bei der Postfiliale Ihres bisherigen Wohnortes oder über den Umzugsservice der Deutschen Post im Internet einen Nachsendeantrag. Ihre Post wird dann ein halbes Jahr lang von der bisherigen Adresse an den neuen Wohnort umgeleitet.
Ein Umzug innerhalb der Wohnanlagen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes wird dafür eine Umzugspauschale berechnet.
Eine Untervermietung ist nur in Ausnahmefällen an andere Studierende der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks und nur mit Zustimmung des Studentenwerks möglich. Dazu ist ein besonderer Untermietvertrag abzuschließen, den die Hausverwaltung bereithält. Unerlaubte Untervermietung kann zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen.
Das Studentenwerk haftet nicht für Schäden, die am Eigentum der Bewohner/innen entstehen, auch dann nicht, wenn sie durch Schäden am Gebäude, wie z.B. durch einen Wasserrohrbruch entstehen. Wir empfehlen deshalb dringend, eine eigene Hausratversicherung abzuschließen.
Als zweckmäßig hat sich auch der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung erwiesen, die dann eintritt, wenn Sie Dritten fahrlässig einen Schaden zugefügt haben. In beiden Fällen sollten Sie prüfen, ob Sie noch bei Ihren Eltern mitversichert sind.
Es gibt keine Wartelisten nach nummerierten Plätzen. Die Vermietung erfolgt nach den oben beschriebenen Bewerbungskriterien unter Berücksichtigung der Wohnwünsche der Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge der frei werdenden Wohnungen.
In jeder Wohnanlage gibt es Waschmaschinen und Trockner. In den meisten Wohnanlagen können die Geräte mit der MensaCard in Betrieb genommen werden. In den übrigen Anlagen sind die Geräte mit Münzzählern ausgestattet, für die Sie die Münzen bei der Hausverwaltung kaufen können.
Für einige unserer Wohnhäuser benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, der zum Bezug einer Sozialwohnung (mit Wohnungsbaumitteln öffentlich geförderter Wohnraum) berechtigt. Ein Wohnberechtigungsschein kann immer nur für den Hauptwohnsitz ausgestellt werden. Er ist außerdem an Einkommensgrenzen gebunden. Ein Wohnberechtigungsschein muss vor Mietvertragsabschluss vorgelegt werden.
Für Studierende ist es nicht leicht, Wohngeld zu erhalten. Hier einen entscheidenden Auszug aus dem Wohngeldgesetz:
§ 41 Absatz 3 Wohngeldgesetz: "Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch demGrunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach förderungsberechtigte Familienmitglieder der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Mischhaushalte (§ 7 Abs. 4 Satz 1). Ist Wohngeld für einen Zeitraum bewilligt, in den der Beginn der Ausbildung fällt, wird das Wohngeld bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weitergeleistet; § 30 bleibt unberührt.
Wohngeld wird nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung gewährt.
Die Höhe des Wohngeldes ist nicht pauschal anzugeben, sie errechnet sich auf der Basis des anzusetzenden Einkommens, des Baujahres des Gebäudes, der Ausstattung der Wohnung, der Mietstufe des betreffenden Wohnortes und der Zahl der Haushaltsmitglieder anhand der so genannten Wohngeldtabelle. Wohngeldtabellen finden Sie unter www.bmvbw.de (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)
Landeshauptstadt Düsseldorf
Anträge können beim Amt für Wohnungswesen gestellt werden:
Amt für Wohnungswesen
Brinckmannstraße 5
40200 Düsseldorf
Tel. 0211.89-96366
Fax 0211 89-96366
wohngeld@stadt.duesseldorf.de
www.duesseldorf.de Stadt Krefeld
Amt für Wohnungswesen
Eingang: Gartenstraße 50, Gebäude C
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Tel. 02151 86-3601
fb64@krefeld.de
www.krefeld.de Stadt Mönchengladbach
Amt für Wohnungswesen
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Tel. 02161 25-3441
wohnungsvermittlung@moenchengladbach.de
www.moenchengladbach.deWohngemeinschaften
Zwei bis acht Studierende teilen sich in den Wohngemeinschaften eine Wohnung und damit auch Küche, Bad und WC, für deren Sauberhaltung alle Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam verantwortlich sind. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ihr/sein eigenes, abschließbares Zimmer.
Die Durchführung der Schönheitsreparaturen in dem separaten Wohnraum obliegt auch hier (siehe Schönheitsreparaturen) jeder einzelnen Mieterin bzw. jedem einzelnen Mieter. Die Gemeinschaftsräume werden regelmäßig durch das Studentenwerk instand gehalten.
Wenn ein Mitglied einer Wohngemeinschaft auszieht, können die anderen eine Nachmieterin oder einen Nachmieter vorschlagen, die oder der jedoch bereits in die Bewerberliste aufgenommen sein und die Bewerbungskriterien erfüllen muss. Die Entscheidung über die Nachmieterin oder den Nachmieter bleibt dem Studentenwerk vorbehalten.