




Die Wohnanlage Ernst-Derra-Straße, Baujahr 2005, besteht aus fümf Gebäuden.
58 Ein- bzw. Eineinhalbraumwohnungen (35-47 m²)
13 Zweiraumwohnungen (46-49 m²)
11 Dreiraumwohnungen (56-63 m²)
Die Wohnungen jeweils mit Balkon oder Terrasse werden unmöbliert vermietet. Das Haus verfügt über einen Aufzug vom Keller bis zum Dachgeschoss. Das Treppenhaus ist gefliest, die Geschossflure sind mit einem farbigen PVC-Boden belegt. Die Wände und Decken sind weiß gestrichen, die Innentüren sind naturholzfarbig. In den Küchen ist ein Fliesenspiegel im Arbeitsbereich gefliest und eine Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine eingerichtet. Die Bäder sind raumhoch gefliest und mit Wanne, ebenerdiger Dusche, Wandhänge-WC, Waschtisch und Armaturen ausgestattet. Die Böden der Badezimmer sind gefliest und die übrigen Fußböden sind mit einem PVC-Boden belegt.
Telefon- und Fernsehanschluss über eine eigene Satellitenanlage sind in jeder Wohnung vorhanden. Außerdem sind alle Wohnungen über einen LAN-Anschluss mit dem Rechenzentrum der Heinrich-Heine-Universität verbunden. (Nutzungsgebühren separat).
Die Wohnungen haben alle einen Balkon oder eine Terrasse und zu jeder Wohnung gehört ein Kellerraum.
Haus 41 Erdgeschoß
Haus 41 Obergeschoß
Haus 41 Dachgeschoß
Haus 43 Erdgeschoß
Haus 43 Obergeschoß
Haus 43 Dachgeschoß
Die Wohnanlage liegt in fußläufiger Entfernung zum Campus der Heinrich-Heine-Universität, die Einrichtungen der MNR-Klinik sind zu Fuß in fünf Minuten erreichbar. In der Umgebung befinden sich mehrere Kindergärten. Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs liegen nur wenige Gehminuten entfernt. Pkw-Stellplätze können in der Tiefgarage oder in der Nähe angemietet werden.
Die Beheizung und Warmwasserversorgung der Wohnungen erfolgt zentral über Fernwärme.
Für die Anmietung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich. Für das Haus 41 gilt gemäß Bewilligungsbescheid die Einkommensgruppe A („niedriges“ Einkommen), dies müssen Sie bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines angeben. Genaue Informationen zu den auf Sie zutreffenden Einkommensgrenzen erhalten Sie beim für Sie zuständigen Wohnungsamt.
Die Energiekosten für Strom, Wasser und Heizung sind NICHT in den angegebenen Mietpreisen enthalten. Diese werden vom Mieter direkt mit dem Energieversorger abgerechnet. Der Energieversorger (Stadtwerke Düsseldorf) stuft neue Mieter kostenmäßig an Hand des durchschnittlichen Vormieterverbrauchs ein. Er berechnet zusätzlich als monatliche Abschlagszahlung für Heizung und Wasser derzeit 1,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dies bedeutet, dass z. B. bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 m² zusätzlich zum Mietpreis sowohl ein monatlicher Betrag für Heizung und Wasser in Höhe von 40,40 Euro an den Energieversorger gezahlt werden muss, als auch Stromkosten.
Vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahn-Linie 707 bis Düsseldorf-Bilk, von dort mit der Bus-Linie 835 bis zur Haltestelle Prof.-Dessauer-Weg.
Die Mieten liegen zwischen 237,30 und 481,30 Euro inklusive Nebenkosten je Wohnplatz. Die Energiekosten für Strom, Wasser und Heizung sind nicht in den angegebenen Mietpreisen enthalten. Diese werden vom Mieter direkt mit dem Energieversorger abgerechnet.
Einen Aufnahmeantrag können Sie an den Terminals in der Geschäftsstelle des Studentenwerks (Gebäude 21.12) oder online stellen.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Sprechzeiten
Montag und Donnerstag: 09:00 - 12:00 UhrSprechzeiten
Montag und Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Bürozeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr