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Visitenkarten Studentenwerk Düsseldorf

Über uns

 

Damit sich die Studierenden voll und ganz auf ihre Ausbildung konzentrieren können, ist das Studentenwerk Düsseldorf als starker Partner für sie da.

Es ist für die wirtschaftliche, gesundheitliche, kulturelle und soziale Förderung von 35.000 Studierenden an den vier Düsseldorfer Hochschulen und der Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchengladbach und der Hochschule Rhein-Waal zuständig und bietet eine Vielzahl von Leistungen, die den Studierenden das Leben leichter machen.

So sorgt das Studentenwerk in sechs Mensen und zwölf Cafeterien für das Wohl seiner Gäste und vermietet über 3.500 Wohnplätze in achtzehn Wohnanlagen. Es vollzieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), vergibt Studienabschlussdarlehen (DAKA) und verfügt über eine persönliche Budget- und Finanzierungsberatung und ein Jobportal. Der Beratungsdienst unterstützt Studierende mit sozialrechtlichen und persönlichen Problemen sowie mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung. Der Bereich Internationales und Kultur vermittelt Versicherungsschutz für Studierende aus dem Ausland bzw. für ein Studium im Ausland und organisiert internationale Austauschprogramme und ein umfangreiches Kulturangebot. In vier Kindertagesstätten stehen 185 Kindertagesstättenplätze zur Verfügung.

Das Studentenwerk verbindet dabei seinen sozialen Auftrag mit der wirtschaftlichen Professionalität eines modernen, wirtschaftlich arbeitenden Dienstleistungsunternehmens.

Die Studierenden stehen als Kunden und Partner im Mittelpunkt des Handelns. Markt- und Kundenorientierung sowie Qualitätssicherung sind für das Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Über 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die studentischen Interessen.

Es ist eine rechtlich selbstständige, landesunmittelbare Einrichtung. Der Sozialauftrag, die Zuständigkeit der Organe und die Finanzierung des Studentenwerks sind gesetzlich festgelegt. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Studentenwerks beruht auf dem „Gesetz über die Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen“ vom 27. Februar 1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. September 2004. Die geltende Satzung des Studentenwerks wurde vom Verwaltungsrat am 6. Dezember 2004 beschlossen.

 

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