Navigation überspringen zum Inhalt der Seite

Pressemitteilung 27. Januar 2005

Pressemitteilung

Studiengebühren: Länder müssen Sozialverträglichkeit gewährleisten

Der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht heute die Einführung von Studiengebühren erlaubt hat. „Wir befürchten, dass Studiengebühren gerade auf Studierwillige aus einkommensschwachen und Mittelstands-Familien abschreckend wirken und die soziale Selektion im deutschen Hochschulwesen weiter verschärfen“, sagt Rinkens. Der DSW-Präsident begrüßt allerdings, dass das Urteil dem Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse Rechnung trägt und dem Bund für den Fall doch übergreifende Kompetenzen in der Hochschulpolitik zubilligt, dass die Rechts- oder Wirtschaftseinheit gefährdet ist – was das Bundesverfassungsgericht zurzeit nicht als gegeben sieht. „Mit anderen Worten: Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, darf der Bund wieder aktiv werden“, kommentiert Rinkens, „wenn also die Einführung von Studiengebühren in Zukunft jene negativen Folgen haben sollte, die wir befürchten, müsste wieder der Bund regelnd eingreifen.“ Jene Bundesländer, die Studiengebühren erheben wollen, ruft Rinkens dazu auf, tragbare und sozialverträgliche Finanzierungsmodelle vorzulegen. Rinkens wörtlich: „Das BAföG muss aber unangetastet bleiben. Es hat sich als Instrument der Studienfinanzierung bewährt und nachweislich die Bildungsbeteiligung einkommensschwacher Schichten gefördert.“ Es könne insbesondere nicht sein, dass über das BAföG, das vom Bund und allen Ländern getragen wird, wiederum die Studiengebühren einzelner Bundesländer finanziert werden. „Es wäre sinnvoller, dann gleich alle BAföG-Empfänger von den Studiengebühren zu befreien“, so Rinkens. „Was wir brauchen, um mehr junge Menschen zu einem Studium zu motivieren, ist aber vor allem eine bundesweit verbindliche, einheitliche Regelung“, mahnt Rinkens, „Bund und Länder müssen eine gemeinsame Linie finden.“

Das Wort von der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren sei rasch gesprochen, meint Rinkens, „wie sieht die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren aber konkret aus?“ Das Deutsche Studentenwerk fordert Bund und Länder auf, folgende Grundsätze einzuhalten:

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Stefan Grob, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0 30/29 77 27 20,
E-Mail: Stefan.Grob@Studentenwerke.de

zum Seitenanfang