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Pressemitteilung 16. April 2009

Pressemitteilung

Was geschieht mit dem Geld der Studierenden? - Überblick zu den Kosten und den Leistungen des Studentenwerks (PDF)

(Düsseldorf, April 2009) Entsprechend dem Gesetz über die Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.09.2004 erbringen die Studentenwerke für die Studierenden Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Um diese Leistungen erbringen zu können, generiert das Studentenwerk eigene Umsätze z.B. durch die Vermietung von Wohnraum und die Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien, hat Einnahmen durch die Sozialbeiträge der Studierenden und erhält Zuschüsse durch das Land.

Aus den von vielen Hochschulen erhobenen Studiengebühren erhält das Studentenwerk keine Geldmittel.

Der Sozialbeitrag der Studierenden beträgt ab dem Wintersemester 2009/2010 bis auf weiteres 73,20 € je Semester, das entspricht 12,20 € monatlich, und teilt sich in vier Bereiche auf:

Allgemeiner Beitrag
Beitrag Kindertagesstätten
Beitrag Studentische Versicherung   
Beitrag DAKA NRW 
 
69,80 €
..2,00 €
..0,40 €
..1,00 €
73,20 €

Aus dem Sozialbeitrag und den anderen Einnahmen des Studentenwerks erhalten die Studierenden ein umfangreiches Angebot:


Gastronomie


Studentisches Wohnen


Studienfinanzierung


Beratungen und Service


Kinderbetreuung


Kontakt

Studentenwerk Düsseldorf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kerstin Münzer
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Tel. 0211 81-13314
muenzer@studentenwerk-duesseldorf.de
www.studentenwerk-duesseldorf.de

 

 

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