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Organe

Bienen

Laut Satzung hat das Studentenwerk zwei Organe:

Der Geschäftsführer leitet das Studentenwerk und führt dessen Geschäfte in eigener Verantwortung. Er vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich, er ist Beauftragter für den Haushalt und Dienstvorgesetzter des Personals.

Das Studentenwerk Düsseldorf ist zwar rechtlich selbstständig, aber trotzdem eng mit den Hochschulen verbunden. Das zeigt sich unter anderem in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Dem Verwaltungsrat gehören an: drei Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks, ein anderes Mitglied einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks, eine Bedienstete oder ein Bediensteter des Studentenwerks, eine Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet, ein Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks.

Der Verwaltungsrat hat die Tätigkeit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers insbesondere im Hinblick auf die Organisation, das Rechnungswesen sowie auf die Einhaltung der Grundsätze der Finanzierung und Wirtschaftsführung zu überwachen. Er kann sich jederzeit über die Geschäftsführung unterrichten und Auskunft der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers anfordern.

Gegenüber der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer wird das Studentenwerk durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Verwaltungsrates vertreten, die oder der dabei an die Beschlüsse des Verwaltungsrates gebunden ist.

Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind:

  1. Erlass und Änderung der Satzung und Beitragsordnung,
  2. Vorschlag an das Ministerium für Wissenschaft und Forschung für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers; der Vorschlag für die Abberufung bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrates,
  3. Regelung des Dienstverhältnisses der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
  4. Erlass und Änderung von Richtlinien für die Geschäftsführung des Studentenwerks und die Überwachung ihrer Einhaltung,
  5. Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht,
  6. Zustimmung zu Entscheidungen nach § 2 Abs. 3 StWG,
  7. Beschlussfassung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 StWG,
  8. Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichts der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und Feststellung des Jahresabschlusses,
  9. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers aufgrund des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers,
  10. Bestimmung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers für die Aufgaben gemäß § 10 Abs. 4 StWG und die
  11. Entscheidung über alle sonstigen Angelegenheiten des Studentenwerks, soweit es sich nicht um die Leitung und Geschäftsführung des Studentenwerks handelt.

Zusammensetzung des Verwaltungsrates für die Amtszeit 01.04.2009 bis 31.03.2011

Verwaltungsratsvorsitzender gemäß § 5 Abs. 4 StWG
Siegesmund, Marko - Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden gemäß § 5 Abs. 4 StWG
Göbel, Franz-Josef - Beigeordneter der Stadt Düsseldorf a.D.

Studierendenvertreter gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 StWG
Siegesmund, Marko - Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Ersatzmitglied: Burcak Atsu

Jodie Napp - Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Ersatzmitglied: Malte Kohns
Timo Prietz - Fachhochschule Düsseldorf
Ersatzmitglied: Jennifer Delli Compagni
René Rademacher - Hochschule Niederrhein
(beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied)

Hochschulmitglied gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 StWG
Professor Dr. Johannes Bilstein - Kunstakademie Düsseldorf
Ersatzmitglied: Brigitte Blockhaus M.A.

Studentenwerksbediensteter gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 StWG
Heribert Nauen
Ersatzmitglied: Thomas Gerst

Persönlichkeit des öffentlichen Lebens gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 StWG
Göbel, Franz-Josef - Beigeordneter der Stadt Düsseldorf a.D.

Rektoratsmitglied gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 StWG
Pallme König, Professor, Ulf - Kanzler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

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