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Finanzierung

Geldscheine

Entsprechend dem Gesetz über die Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.09.2004 erbringen die Studentenwerke Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Um diese Leistungen erbringen zu können, generiert das Studentenwerk eigene Umsätze z.B. durch die Vermietung von Wohnraum und die Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien, hat Einnahmen durch die Sozialbeiträge der Studierenden und erhält Zuschüsse vom Land.

Aus den von vielen Hochschulen erhobenen Studiengebühren erhält das Studentenwerk keine Geldmittel.

Der Sozialbeitrag der Studierenden beträgt ab dem Wintersemester 2009/2010 bis auf weiteres 73,20 € je Semester, das entspricht 12,20 € monatlich, und teilt sich in vier Bereiche auf:

 



Allgemeiner Beitrag 69,80 €
Beitrag Kindertagesstätten 2,00 €
Beitrag Studentische Versicherung 0,40 €
Beitrag DAKA NRW 1,00 €
73,20 €

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