(1) Für das Studentenwerk Düsseldorf wird in jedem Semester von allen immatrikulierten Studierenden der
(2) Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf die beurlaubten Studierenden. Dies gilt nicht für Beurlaubte zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes sowie für Studierende, die wegen eines Auslandsstudiums oder wegen Krankheit beurlaubt worden sind. Bei einer Befreiung von der Beitragspflicht wegen Krankheit ist durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist.
(1) Der Beitrag gemäß § 11 Abs. 5 StWG wird auf 69,80 Euro je Studierender/m im Semester festgesetzt und für allgemeine Zwecke des Studentenwerks erhoben.
(2) Aufgrund des § 11 AbS. 5 StWG wird zusätzlich ein Beitrag von 1,00 Euro je Studierender/m und Semester für die Darlehnskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V. erhoben.
(3) Ein Beitrag von 0,40 Euro je Studierender/m und Semester für Zwecke der privaten Unfallversicherung wird zusätzlich erhoben.
(4) Für Zwecke der Tageseinrichtungen für Kinder in der Trägerschaft des Studentenwerks Düsseldorf wird von den Studierenden zusätzlich ein Betrag von 2,00 Euro je Studierender/m erhoben.
(5) Für die Hochschulen beträgt der Beitrag insgesamt 73,20 Euro.
(1) Der Beitrag wird jeweils fällig
a) mit der Einschreibung,
b) mit der Rückmeldung oder mit der Beurlaubung.
Bei der Einschreibung, Rückmeldung oder Beurlaubung ist die Zahlung des Beitrages nachzuweisen.
(2) Der Beitrag wird für das Studentenwerk Düsseldorf von der jeweiligen Hochschule oder Einrichtung, an der die/der Studierende eingeschrieben wird, eingezogen.
Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ist die Exmatrikulation oder der Widerruf der Einschreibung vor Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgt, für das der Sozialbeitrag bereits geleistet wurde, ist insoweit der Sozialbeitrag zurückzuerstatten; im Übrigen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung.
Diese Beitragsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Beitragssätze gelten ab Wintersemester 2009/2010.
| Düsseldorf, den 01.10.2010 | |
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| gez. Siegesmund Marko Siegesmund Vorsitzender des Verwaltungsrates |
gez. Zehetner |