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Unfallversicherung

Versicherungsformular

Gesetzliche Unfallversicherung

Als Studierender sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.

Voraussetzung ist, dass Sie an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind.

Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei.

Unfallversichert sind Sie als Studierender

Wichtig: Wenn Sie einen Unfall gehabt haben, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich das Studierendensekretariat der für Sie zuständigen Hochschule.
Studierende der Heinrich-Heine-Universität setzen sich bitte mit der Stabsstelle für Betriebssicherheit und Umweltschutz, Gebäude 25.02, Tel 0211 81-15222 in Verbindung.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an:

Kontakt
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Heyestraße 99
40625 Düsseldorf
Tel 0211 2808-0
Fax 0211 2808-119
rheinland@unfallkasse-nrw.de.

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