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Rentenversicherung

Versicherungsformular

Studierende zahlen hierzu normalerweise noch keine Beiträge. Wenn Sie während Ihres Studiums jobben, können unter Umständen Beiträge zur Rentenversicherung fällig werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Berater der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Beachten Sie: Versicherte müssen ihre Ausbildungszeiten selbst nachweisen. Dies ist mit der Vorlage eines Abschlusszeugnisses oder einer Exmatrikulationsbescheinigung möglich. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Rentenversicherung

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