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Krankenversicherung

Versicherungsformular

Studierende sind bis zum 30. Lebensjahr krankenversicherungspflichtig, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Studierende unterliegen nicht der Versicherungspflicht, wenn für sie aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechtsanspruch auf Sachleistungen besteht.

Für Studierende ist es wichtig, am Anfang des Studiums die richtige Entscheidung zur Krankenversicherung zu treffen. Grundsätzlich können Studierende bis zum 30. Lebensjahr zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Ab dem 30. Lebensjahr entfällt für Studierende die gesetzliche Versicherungspflicht. Studierende können sich nun bis zum Ende des Studiums kostengünstig freiwillig versichern.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, gesetzlich krankenversichert zu sein:

  1. Familienversicherung
  2. Studentische Krankenversicherung
  3. Freiwillige Krankenversicherung für Studierende

Private Krankenversicherung

Sie können sich als Studierender von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich beispielsweise privat versichern. Ein eventueller Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn gestellt werden.

Krankenversicherung für ausländische Studierende und deutsche Studierende im Ausland

Das Studentenwerk Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit der Care Concept AG in Bonn ein Versicherungsangebot für ausländische Studierende in Deutschland und deutsche Studierende im Ausland entwickelt.

Die Versicherung richtet sich an ausländische Studierende, die einen Studien vorbereitenden Sprachkurs besuchen, eingeschriebene Doktoranden, Praktikanten und Studienkollegiaten aus dem Ausland. Darüber hinaus können sich auch in Deutschland eingeschriebene Studierende während eines Studienaufenthalts im Ausland versichern.

Die Vertragsdauer kann individuell von einem Monat bis zu maximal 4 Jahren abgeschlossen werden. Danach besteht die Möglichkeit, durch Abschluss eines neuen Vertrages den Versicherungsschutz zu verlängern. Die Versicherung kann bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz ist auf die tatsächlichen Bedürfnisse von ausländischen Studierenden, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, zugeschnitten.

Der Versicherungsschutz ist auf die tatsächlichen Bedürfnisse von ausländischen Studierenden, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, zugeschnitten. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Grundversorgung zu vergleichsweise günstigen Beitragssätzen. Die verbindlichen Regelungen ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung AVB-CC in der Fassung von 2002. Versicherungsträger ist die Neckermann-Reiseversicherung.

Weitere Informationen und die online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage von Care Concept AG.

Persönlicher Kontakt:

Care Concept AG
Jörg Legenbauer
Am Herz-Jesu-Kloster 20
53229 Bonn
Tel. 0228 97735-83
Fax: 0228 97735-35
info@care-concept.de
Studentenwerk Düsseldorf
Kultur/Internationales

Kamila Chlebnikow
Gebäude 21.12
Tel. 0211 81-15083
Fax: 0211 81-15778
interkult@studentenwerk-duesseldorf.de

 

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