Der Info-Point ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund ums Studium.
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Außerdem kann das Studentenwerk Düsseldorf als Behörde nach § 11 Abs. 2 VwVfG. NW Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien oder Vervielfältigungen von Originalschriftstücken, die von einer Behörde ausgestellt sind oder die zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Universität/Hochschule) benötigt werden, amtlich beglaubigen (zu beglaubigende Dokumente müssen in deutscher Sprache eingereicht werden; Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden können nicht beglaubigt werden).
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