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Beglaubigungen

Stempel

Das Studentenwerk Düsseldorf kann als Behörde nach § 1 Abs. 2 VwVfG. NW Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien oder Vervielfältigungen von Originalschriftstücken, die von einer Behörde ausgestellt sind oder die zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Universität/Hochschule) benötigt werden, amtlich beglaubigen (zu beglaubigende Dokumente müssen in deutscher Sprache eingereicht werden, Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden können nicht beglaubigt werden). Dies spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit und zusätzliche Wege.
Der Servicepreis beträgt für Beglaubigungen von ein bis vier Dokumenten 2,00 Euro und für jede weitere Beglaubigung 0,50 Euro.
Interessierte wenden sich bitte an den Info-Point im Studentenwerk.

 

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