Als Studierender sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.
Voraussetzung ist, dass Sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind.
Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei.
Unfallversichert sind Sie als Studierender
Wichtig: Wenn Sie einen Unfall gehabt haben, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich das Studierendensekretariat der für Sie zuständigen Hochschule.
Studierende der Heinrich-Heine-Universität setzen sich bitte mit der Stabstelle für Betriebssicherheit und Umweltschutz,
Gebäude 25.02,Tel. 0211 81-15222 in Verbindung.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an:
Für alle immatrikulierten Studierenden besteht aufgrund des Sozialbeitrages auch für Unfälle im privaten Bereich eine Kollektiv-Gruppen-Unfallversicherung, die sich auf den außerhochschulischen Bereich (Freizeitbereich) erstreckt. Das heißt, versichert sind grundsätzlich solche Unfälle, die von der gesetzlichen Unfallversicherung der Studierenden nicht abgedeckt werden.
Der Versicherungsschutz wird auf Unfälle ausgedehnt, von welchen die Studierenden betroffen werden, wenn sie zur Vorbereitung auf das Examen in Betrieben oder sonstigen Örtlichkeiten außerhalb der Hochschule tätig werden. Nach den Bestimmungen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz weltweit.
Versicherte Leistungen sind