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Finanzierung des Studiums

zwei Studenten

Seit einigen Jahren müssen Studierende verschiedener Hochschulen Studiengebühren bezahlen.

Welche Regelungen für ausländische Studierende gelten, erfahren Sie beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.

In Nordrhein-Westfalen dürfen die Hochschulen seit dem Sommersemester 2006 Studiengebühren erheben. Außerdem werden eventuell Einschreibe-/Verwaltungsgebühren von der Hochschule erhoben.

Völlig unabhängig davon werden bei der Einschreibung Semesterbeiträge fällig, die von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich hoch sind. Sie bestehen in der Regel aus Anteilen für die verfasste Studentenschaft (AStA, StuRa), die Arbeit des Studentenwerks (Sozialbeitrag) und für die Nutzung des Semestertickets.

Zu den studienbedingten Aufwendungen kommen in einer Großstadt wie Düsseldorf relativ hohe Lebenshaltungskosten. Das Ausländeramt möchte bei der Erteilung eines Visums wissen, ob der Studierende für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, deshalb sollten Sie vor dem Studium die Finanzierung sichern. Da es sehr schwer ist, ein Stipendium zu bekommen, wenn man bereits in Deutschland studiert, sollten Sie dafür sorgen, dass die Finanzierung Ihres Studiums schon vor dem Studienbeginn gesichert ist. Über Stipendien informieren Sie die Deutschen Botschaften/Konsulate und die Außenstellen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in Ihrem Heimatland.

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