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Wohngeld

Euro Münze

Wohngeldberechtigt sind Auszubildende mit selbstständigem Haushalt, die keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben (Bescheinigung wird vom BAföG-Amt ausgestellt).
Voraussetzung ist außerdem der Nachweis, am Wohnort einen eigenen Hausstand gegründet zu haben und nicht nur vorübergehend bei den Eltern ausgezogen zu sein.

Wohngeld wird nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung gewährt.

Die Höhe des Wohngeldes ist nicht pauschal anzugeben. Sie errechnet sich auf der Basis des anzusetzenden Einkommens, des Baujahres des Gebäudes, der Ausstattung der Wohnung, der Mietstufe des betreffenden Wohnortes und der Zahl der Haushaltsmitglieder anhand der so genannten Wohngeldtabelle. Wohngeldtabellen finden Sie unter www.bmvbw.de. Die Anträge können beim Amt für Wohnungswesen gestellt werden.

Kontakt

Amt für Wohnungswesen Düsseldorf
Brinckmannstraße 5
40200 Düsseldorf
wohnungsamt@stadt.duesseldorf.de Telefonische Auskünfte
Tel. 0211 89-96366

Sprechzeiten
Montag und Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Informationsschalter
Montag bis Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

Amt für Wohnungswesen Krefeld
Eingang: Gartenstraße 50, Gebäude C, 1. Etage, Zimmer 133
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Tel. 02151 86-3610, -3611

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

Amt für Wohnungswesen Mönchengladbach
Am Rathaus 2
41061 Mönchengladbach
Tel. 02161/25-0
Sprechzeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: 07:45 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr

Stadt Kamp-Lintfort
Am Rathaus 2
47475 Kamp-Lintfort
Tel. 02842 912-0 Sprechzeiten
Montag und Freitag: 08:00 -12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Stadt Kleve
Fachbereich 50 – Arbeit und Soziales
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel. 02821 99799-0 Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Montag und Mittwoch: 13:45 - 16:45 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 13:45 - 15:15 Uhr
(telefonische Terminvereinbarung)

 

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