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Wohngeld

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Wohngeldberechtigt sind Auszubildende mit selbstständigem Haushalt, die keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben (Bescheinigung wird vom BAföG-Amt ausgestellt).
Voraussetzung ist außerdem der Nachweis, am Wohnort einen eigenen Hausstand gegründet zu haben und nicht nur vorübergehend bei den Eltern ausgezogen zu sein.
Dies trifft unter anderem zu bei:

Wohngeld wird nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung gewährt.

Die Höhe des Wohngeldes ist nicht pauschal anzugeben. Sie errechnet sich auf der Basis des anzusetzenden Einkommens, des Baujahres des Gebäudes, der Ausstattung der Wohnung, der Mietstufe des betreffenden Wohnortes und der Zahl der Haushaltsmitglieder anhand der so genannten Wohngeldtabelle. Wohngeldtabellen finden Sie unter www.bmvbw.de (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen). Anträge können beim Amt für Wohnungswesen gestellt werden.

Amt für Wohnungswesen Düsseldorf
Brinckmannstraße 5
40200 Düsseldorf
wohnungsamt@stadt.duesseldorf.de

Telefonische Auskünfte
Tel. 0211 89-96366

Sprechzeiten
Montag und Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Informationsschalter
Montag bis Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

 

Amt für Wohnungswesen Krefeld
Eingang: Gartenstraße 50, Gebäude C, 1. Etage, Zimmer 133
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Tel. 02151 86-3610, -3611

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

 

Amt für Wohnungswesen Mönchengladbach
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Tel. 02161/25-0

Sprechzeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: 07:45 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr

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