Den Sozialtarif erhalten Kunden der Telekom, die mit ihrem Anschluss an die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind und von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Den Auftrag für den Sozialtarif erhalten Sie in einer T-Punkt-Filiale oder bei der Ihrer örtlichen Telekom.
Den ausgefüllten Auftrag geben Sie bitte zusammen mit der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ in einem T-Punkt Ihrer Umgebung ab oder schicken Sie beides an Ihre örtliche Telekom.