Den Sozialtarif erhalten Kunden der Telekom, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind und von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Die Vergünstigungen werden für alle selbst gewählten Standardverbindungen gewährt, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden. Das Angebot des Sozialtarifs gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com.
Seit 1. April 2005 wird die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) und nicht mehr durch die Sozialämter bescheinigt. Den Auftrag für den Sozialtarif erhalten Sie in einer T-Punkt-Filiale oder bei der Ihrer örtlichen Telekom.
Den ausgefüllten Auftrag geben Sie bitte zusammen mit der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ in einem T-Punkt Ihrer Umgebung ab oder schicken Sie beides an Ihre örtliche Telekom.