Der so genannte Sozialfonds wird aus den Semesterbeiträgen der Studierenden unterhalten und vom Sozialreferat des AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dem Studentenwerk verwaltet. Der Fonds dient der finanziellen Unterstützung von Studierenden in besonderen Notlagen, die nicht selbst verschuldet oder aufgrund von Geldstrafen nach dem Strafgesetzbuch (StGB)entstanden sind.
Einmalige Beihilfen aus dem Sozialfonds können für Mietrückstände oder ausstehende Krankenkassenbeiträge gewährt werden. Für die Antragstellung müssen der ausgefüllte Antrag, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Immatrikulationsbescheinigung, offene Rechnungen, Mahnungen u.ä. beim Sozialreferat des AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf oder beim Studentenwerk Düsseldorf eingereicht werden. Studierende Eltern erhalten nach der Geburt eines Kindes eine einmalige Beihilfe aus dem Sozialfonds. Anträge können zusammen mit der Geburtsurkunde und der Immatrikulationsbescheinigung bis zu einem Jahr rückwirkend nach der Geburt eingereicht werden.