Der so genannte Sozialfonds wird aus den Semesterbeiträgen der Studierenden unterhalten und vom Sozialreferat des AStA der Heinrich-Heine-Universität und dem Studentenwerk verwaltet. Der Fonds dient der finanziellen Unterstützung von Studierenden in besonderen Notlagen, die nicht selbst verschuldet oder aufgrund von Geldstrafen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) entstanden sind.
Für die Antragstellung müssen die Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Immatrikulationsbescheinigung, offene Rechnungen, Mahnungen u.ä. vorgelegt werden.
Er wird aus den Semesterbeiträgen der Studierenden unterhalten und vom Sozialreferat des AStA und dem Studentenwerk verwaltet. Jeder Studierende der Heinrich-Heine-Universität kann ihn in Anspruch nehmen. Wenn Kosten z.B. beim Eigenanteil nach einer Zahnbehandlung entstehen, so können beim Sozialreferat des AStA Beihilfen aus diesem Fonds beantragt werden. Für Studierende der Heinrich-Heine-Universität werden aus diesem Fonds auch Beihilfen nach der Geburt eines Kindes gewährt.
Für den Antrag müssen die Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Immatrikulationsbescheinigung der Heinrich-Heine-Universität und die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden. Für Studierende der Heinrich-Heine-Universität werden aus diesem Fonds auch Beihilfen nach der Geburt eines Kindes gewährt.
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