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Semesterticket

Euro Münze

Erstattung des Semesterticketbeitrags

Das Prinzip des Semestertickets besteht darin, dass alle Studierenden im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zu einem relativ günstigen Preis das gesamte Beförderungsangebot (zuschlagsfreie Züge) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr im öffentlichen Verkehr nutzen können.

Das Semesterticket ist für alle Studierende bindend. Lediglich die laut „Vertragstext für das Semesterticket“ in § 1 (2) und § 4 (1) genannten Personen können ausgenommen werden: Gasthörer sowie Zweithörer, Schwerbehinderte, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben, Behinderte, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums nachweislich im Ausland aufhalten, Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden, alle Freifahrtsberechtigten, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst und Studierende, die sich nachweislich im Rahmen der Diplomarbeit oder eines Praxissemesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches aufhalten.

Die Erstattung des Semesterticketbeitrags kann beim Semesterticketausschuss beantragt werden. Zur Antragstellung sollten Sie immer persönlich während der Öffnungszeiten des Semesterticketausschusses erscheinen. Anträge sind spätestens bis zum 30. November (Wintersemester) bzw. 31. Mai (Sommersemester) abzugeben.

Die Formulare hängen an der Tür des Sozialreferates des AStA zu Beginn des Semesters aus und können jederzeit mitgenommen werden. Auch eine Informationsbroschüre liegt im Sozialreferat aus.

Netz und Fahrplanauskünfte finden Sie im Internet unter www.rheinbahn.de. Unter der Telefonnummer 0211 19449 erhalten Sie rund um die Uhr umfassende Informationen, von Fahrpreisen bis zu Fahrplanauskünften.

Kontakt

Semesterticketausschuss
Sozialreferat des AStA

Gebäude 25.23
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Tel. 0211 81-13283

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