Das NRW-Semesterticket ist fester Bestandteil des Studierendenausweises. Lediglich die laut „Vertragstext für das Semesterticket“ in § 1 (2) und § 4 (1) genannten Personen können ausgenommen werden: Gasthörer sowie Zweithörer, Schwerbehinderte, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben, Behinderte, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums nachweislich im Ausland aufhalten, Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden, alle Freifahrtsberechtigten, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst und Studierende, die sich nachweislich im Rahmen der Diplomarbeit oder eines Praxissemesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches aufhalten.
Die Erstattung des Semesterticketbeitrags kann beim Sozialreferat des AStA beantragt werden. Die Antragsformulare liegen im Sozialreferat und im Sekretariat des AStA aus und können auch per Mail unter: asta.sozialreferat@uni-duesseldorf.de angefordert werden.
Netz und Fahrplanauskünfte finden Sie im Internet unter www.rheinbahn.de.