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Studienbeitragsdarlehen A-Z

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Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK

Die NRW.BANK (Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen) bietet Studierenden in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Studienbeiträge die Möglichkeit das Studienbeitragsdarlehen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass sie bereits einen Studienplatz an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen erhalten haben und von ihrer Hochschule aufgefordert worden sind, den fälligen Studienbeitrag zu zahlen. Die Beantragung erfolgt im Rahmen der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule. Die NRW.BANK übernimmt die Finanzierung des gesamten Studienbeitrags und zahlt diesen semesterweise direkt an die Hochschulen aus.

Studienbeitragsdarlehen A-Z

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

NRW.BANK
Beratungshotline
Tel. 01805 103830
www.bildungsfinanzierung-nrw.de
Studentenwerk Düsseldorf
Markus Schardin
Gebäude 21.12
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Tel. 0211 81-13378
Fax 0211 81-15778
finanzierungsberatung@studentenwerk-duesseldorf.de
Sprechzeiten
Montag und Mittwoch: 11:00 - 12:30 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Antragstellung

Die Beantragung des Studienbeitragsdarlehens erfolgt im Rahmen der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule. Die Antragsformulare erhalten Sie im Portal für Bildungsfinanzierung der NRW.BANK.

Darlehensleistungen

Mit dem Darlehen werden die semesterweise anfallenden Studienbeiträge finanziert. Die Darlehenshöhe ist abhängig von den an der jeweiligen Hochschule anfallenden Studienbeiträgen. Die Maximalsumme beträgt 500 Euro pro Semester.

Die Anspruchsdauer beläuft sich grundsätzlich auf die Regelstudienzeit plus vier Semester bzw. beim konsekutiven Masterstudiengang plus zwei Semester. Bei einem Studiengangwechsel in den ersten beiden Hochschulsemestern verlängert sich der Anspruch um zwei weitere Semester. Das Darlehen zahlt die NRW.BANK für die Dauer des Studiums jedes Semester direkt an die jeweilige Hochschule aus.

Kumulierung mit anderen Förderungsleistungen

Bei Bezug von BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist die Rückzahlung der Summe aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen und bis dahin angefallenen Zinsen zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns begrenzt auf die Anzahl der Semester, für die ein Studienbeitragsdarlehen gewährt worden ist, multipliziert mit dem Betrag von 1.000 Euro bzw. maximal 10.000 Euro. In den Genuss eines vollständigen Rückzahlungserlasses eines Studienbeitrags kann bspw. bereits kommen, wer im Monat mindestens 334 Euro BAföG erhält. Angerechnet wird übrigens auch BAföG, das in früheren Semestern vor Aufnahme des Studienbeitragsdarlehens ausgezahlt wurde.

Rückzahlung

Die Rückzahlung von Darlehen und Zinsen beginnt in der Regel zwei Jahre nach Beendigung des Studiums, spätestens elf Jahre nach Aufnahme des Studiums. Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit der Rückzahlung später begonnen werden, z. B. wenn das monatliche Nettoeinkommen unter 960 Euro liegt.

Voraussetzungen

Sie haben von Ihrer Hochschule (staatliche Hochschule in Nordrhein-Westfalen) bereits einen Studienplatz zugewiesen bekommen bzw. sind bereits eingeschrieben und Sie sind an Ihrer Hochschule studienbeitragspflichtig. Das Studienbeitragsdarlehen wird für das Studium gewährt, das zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt.

Zinskonditionen

Der Zinssatz ist so festgelegt, dass die NRW.BANK mit dem Studienbeitragsdarlehen keine Gewinne erzielt. Er ist variabel, mit einer bis zum 14.12.2011 festgelegten Obergrenze von 4,384%. Ein Tilgungsrechner ist abrufbar unter www.bildungsfinanzierung-nrw.de.


Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsfinanzierung-nrw.de.

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