Sie sind per Gesetz dazu verpflichtet, Ihre Rundfunk- und Fernsehgeräte bei der Gebühreneinzugszentrale anzumelden. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, sich von der Gebühr befreien zulassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html.