Das BAföG gibt einen „Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für ein der Neigung, Eignung und Leistung entsprechendes Studium, wenn dem Studierenden die für seinen Lebensunterhalt und sein Studium erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Vor über 40 Jahren wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, vom Deutschen Bundestag beschlossen. Seitdem ist das Gesetz immer wieder überarbeitet worden. Mittlerweile gilt das dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG).
Weitere Informationen und Gesetzestexte finden Sie unter www.bafoeg.bmbf.de
Die Antragsformulare erhalten Sie am Info-Point des Studentenwerks Düsseldorf und können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafoeg.bmbf.de downloaden.