Das BAföG gibt einen „Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für ein der Neigung, Eignung und Leistung entsprechendes Studium, wenn dem Studierenden die für seinen Lebensunterhalt und sein Studium erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Vor über 30 Jahren wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, vom Deutschen Bundestag beschlossen. Seitdem ist das Gesetz immer wieder überarbeitet worden. Mittlerweile gilt das zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG).
Im Einzelnen gibt es folgende Verbesserungen:
- Auszubildende mit Kindern werden mit einem Kinderbetreuungszuschlag stärker unterstützt.
- Auszubildende mit Migrationshintergrund werden leichter als bisher nach dem BAföG gefördert. Ausländische Auszubildende, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern gefördert.
- Auszubildende, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland absolvieren, werden leichter als bisher gefördert werden. So ist beispielsweise auch eine vollständige Ausbildung im europäischen Ausland und der Schweiz förderungsfähig. Zudem werden auch Auslandspraktika, die beim Besuch von Berufsfachschulen vorgeschrieben sind, förderungsfähig. Darüber hinaus werden an Praktika im außereuropäischen Ausland generell keine höheren Anforderungen mehr gestellt als an Praktika im europäischen Ausland.
- Es ist eine deutliche Anhebung aller Bedarfssätze und Freibeträge erfolgt. Die Bedarfssätze sind um 10 Prozent gestiegen, die Freibeträge vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten und Eltern jeweils um 8 Prozent. Der Förderungshöchstsatz beträgt 648 Euro, wobei durch die höheren Freibeträge noch mehr Auszubildende einen Anspruch auf Förderung erhalten.
- Für alle Auszubildenden gilt dann zudem, dass ihre Minijobs mit einem Verdienst bis zu 400 Euro brutto monatlich anrechnungsfrei bleiben. Sie führen nicht zu einer Kürzung der Ausbildungsförderung.
Weitere Informationen und Gesetzestexte finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de
Formulare
Die Antragsformulare erhalten Sie am Info-Point des Studentenwerks Düsseldorf und können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.das-neue-bafoeg.de/de/433.php downloaden.