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Gesetz

Bafög-Formular

Das BAföG gibt einen „Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für ein der Neigung, Eignung und Leistung entsprechendes Studium, wenn dem Studierenden die für seinen Lebensunterhalt und sein Studium erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Vor über 30 Jahren wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, vom Deutschen Bundestag beschlossen. Seitdem ist das Gesetz immer wieder überarbeitet worden. Mittlerweile gilt das zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG).

Im Einzelnen gibt es folgende Verbesserungen:

Weitere Informationen und Gesetzestexte finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de

Formulare

Die Antragsformulare erhalten Sie am Info-Point des Studentenwerks Düsseldorf und können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.das-neue-bafoeg.de/de/433.php downloaden.