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DSKV-Restmittelfonds

Bafög-Formular

Aus den Restmitteln der ehemaligen Krankenversicherung kann das Studentenwerk Düsseldorf den Studierenden der fünf Hochschulen in Düsseldorf, Krefeld und Mönchengladbach drei Formen finanzieller Beihilfen gewähren.

Nach der Geburt eines Kindes haben alle Studierende die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 200 Euro zu beantragen. Vorzulegen sind ein ausgefüllter Antrag (erhältlich beim Sozialreferat der jeweiligen Hochschule oder im Studentenwerk), die Immatrikulationsbescheinigung zum Zeitpunkt der Geburt und zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie die Geburtsurkunde in Kopie.

Studierende, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, können auf Antrag hin, einen Geldbetrag auf Ihre Mensakarte oder eine finanzielle Beihilfe zu einer notwendigen Zahnbehandlung erhalten. Neben dem ausgefüllten Antrag sind die Kontoauszüge der letzten drei Monate in Kopie, der Studierendenausweis sowie der Heil- und Kostenplan für die Zahnbehandlungskosten einzureichen.

Die DSKV-Mittel sind in ihrer Verfügbarkeit sowohl für das Wirtschaftsjahr als auch in ihrer Gesamtsumme begrenzt, ein Rechtsanspruch auf Beihilfen besteht nicht. Die Gewährung ist grundsätzlich einzelfallorientiert und setzt eine Bedürftigkeitsprüfung voraus. Sollten die Mittel in einem Wirtschaftsjahr erschöpft sein, können keine Anträge mehr bearbeitet werden, ein erneuter Antrag ist im neuen Wirtschaftsjahr zu stellen. Wird hierdurch die Frist von 12 Monaten überschritten, kann dessen ungeachtet kein Zuschuss bewilligt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Studentenwerk Düsseldorf:

Soziale Dienste
Judith Weiskircher
Geb. 21.12
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Tel. 81-15341
Fax 81-15778
sozialberatung@studentenwerk-duesseldorf.de

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