Navigation überspringen zum Inhalt der Seite

DAKA-Darlehen A-Z

Euro Münze

Ihr Examen ist unser Anliegen

Die „Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V.“ (DAKA) unterstützt finanziell bedürftige Studierende in der Studienabschlussphase durch die Bereitstellung eines Darlehens. Ziel ist, ein erfolgreiches Examen sicherzustellen, frei von den Belastungen infolge von Jobs und Nebentätigkeiten zur Lebensunterhaltssicherung.

Es zeichnet die DAKA aus, dass sie sich unabhängig vom staatlichen Fördersystem entwickelt hat und speziell auf die besondere Interessenlage der Studierenden in der Examensphase ausgerichtet ist.

Die Studierenden leisten durch ihren Beitrag von einem Euro zum Semesterbeitrag einen wesentlichen Anteil an der Finanzstärke der Darlehenskasse. Dies ermöglichte eine Aktualisierung der Darlehenskonditionen zum 1. Februar 2007. Nunmehr ist eine Darlehensvergabe pro Darlehensfall von bis zu 7.500 Euro (in begründeten Sonderfällen auch bis zu 12.500 Euro) und eine monatliche Auszahlungsrate von bis zu 1.000 Euro möglich. Des Weiteren wurde der maximale Auszahlungszeitraum auf bis zu 18 Monate verlängert.

Diese Aufstockungen haben das Ziel, Studierende – insbesondere angesichts der landesweit beschlossenen Studienbeiträge – weiterhin bedarfsgerecht zu unterstützen. Zurzeit profitieren in Nordrhein-Westfalen etwa 900 Examenskandidatinnen und -kandidaten pro Jahr von der DAKA-Förderungsmöglichkeit.

DAKA-Darlehen A-Z

A ... D ... G ........... R ........ Z

Ansprechpartnerin

Für Studierende an der Düsseldorfer Hochschulen, der Hochschule Niederrhein und der Hochschule Rhein-Waal ist das Studentenwerk Düsseldorf zuständig.

Studentenwerk Düsseldorf
Heike Raupach
Gebäude 21.12, Ebene 01, Raum 01
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Tel. 0211 81-13381
Fax 0211 81-12383
DAKA@studentenwerk-duesseldorf.de

Sprechzeiten

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anspruchsvoraussetzungen

Um ein günstiges DAKA-Darlehen zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Antragstellung

Die erforderlichen Antragsformulare sowie aktuelles Informationsmaterial  erhalten Sie vor Ort. Auf Wunsch werden Ihnen die Unterlagen auch zugeschickt. Es ist empfehlenswert, sich telefonisch oder persönlich beraten zu lassen.

Das Studentenwerk Düsseldorf und die DAKA-Geschäftsstelle in Köln sind bemüht, das Darlehen schnell und unbürokratisch zur Auszahlung zu bringen. Im Normalfall liegen zwischen dem ersten Kontakt und dem Zahlungseingang auf Ihrem Konto nicht mehr als zwei bis vier Wochen.

Die Entgegennahme und Bearbeitung des DAKA-Antrages erfolgt durch das Studentenwerk Düsseldorf, das Ihre Unterlagen umgehend an die DAKA-Geschäftsstelle weiterleitet. Von dort aus erfolgen die weitere Bearbeitung und die Auszahlung.

Darlehensleistung

Die Darlehenskasse vergibt Studienabschlussdarlehen in einem Gesamtwerte bis zu 7.500 Euro pro Studierenden, in Sonderfällen bis zu 12.500 Euro. Studienabschlussdarlehen werden üblicherweise in monatlichen Raten überwiesen, die einzelne Förderrate kann bis zu 1.000 Euro betragen.

Gebühr

Das DAKA-Darlehen ist zinslos gestellt, eine für die Kreditwirtschaft seltene Ausnahme. Zur Deckung der durch die Darlehensverwaltung verursachten Kosten wird ein Disagio (Abschlag) in Höhe von 5 Prozent berechnet, das erst mit der letzten Auszahlungsrate zahlungswirksam wird.

Rückzahlung

Die Darlehenstilgung beginnt zwölf Monate nach Erhalt der letzten Zahlung. Sie erfolgt im Wege des Lastschriftverfahrens in monatlichen Raten von 130 Euro. Bei einer Darlehenshöhe von mehr als 7.500 Euro erhöhen sich die Raten auf 200 Euro pro Monat. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist jederzeit und in jeder Höhe möglich. Für die Tilgung des Darlehens und ggf. eine Vereinbarung von Stundungsmodalitäten ist ausschließlich die DAKA-Geschäftsstelle in Köln zuständig. Das Darlehen ist bei ordnungsgemäßer Tilgung zinsfrei.

Weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.DAKA-nrw.de.

zum Seitenanfang

zum Index (A-Z) dieser Seite