BAföG ist eine gute Form der Studienfinanzierung, denn Jobben kostet Zeit und Energie, die dann im Studium fehlen. Jede/r Studierende hat nach Maßgabe des Gesetzes einen Anspruch auf die staatliche Ausbildungsförderung. BAföG wird innerhalb der Regelstudienzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt. Es ist empfehlenswert, auf jeden Fall einen Antrag zu stellen, denn ein bisschen Aufwand lohnt sich immer, auch wenn nicht der höchste Förderungssatz erreicht wird.
Mit den im Jahr 2008 in Kraft getrenen Änderungen (22. BAföG-Nouvelle) gilt dies mehr als je zuvor. Seit Anfang 2008 gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag, bessere Förderung des Auslandsstudiums und von Migrantenkindern, ausserdem sind zum Wintersemester 2008/2009 die Fördersätze um 10 % gestiegen.
Im Einzelnen gibt es folgende Verbesserungen:
- Auszubildende mit Kindern werden mit einem Kinderbetreuungszuschlag stärker unterstützt.
- Auszubildende mit Migrationshintergrund werden leichter als bisher nach dem BAföG gefördert. Ausländische Auszubildende, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern gefördert.
- Auszubildende, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland absolvieren, werden leichter als bisher gefördert werden. So ist beispielsweise auch eine vollständige Ausbildung im europäischen Ausland und der Schweiz förderungsfähig. Zudem werden auch Auslandspraktika, die beim Besuch von Berufsfachschulen vorgeschrieben sind, förderungsfähig. Darüber hinaus werden an Praktika im außereuropäischen Ausland generell keine höheren Anforderungen mehr gestellt als an Praktika im europäischen Ausland.
- Es ist eine deutliche Anhebung aller Bedarfssätze und Freibeträge erfolgt. Die Bedarfssätze sind um 10 Prozent gestiegen, die Freibeträge vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten und Eltern jeweils um 8 Prozent. Der Förderungshöchstsatz beträgt 648 Euro, wobei durch die höheren Freibeträge noch mehr Auszubildende einen Anspruch auf Förderung erhalten.
- Für alle Auszubildenden gilt dann zudem, dass ihre Minijobs mit einem Verdienst bis zu 400 Euro brutto monatlich anrechnungsfrei bleiben. Sie führen nicht zu einer Kürzung der Ausbildungsförderung.
Weitere Informationen und Gesetzestexte finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de
Außerdem lädt die Heinrich-Heine-Universität zu einer
Informationsveranstaltung rund um das Thema Studium ein, bei der sich ein Beitrag mit dem Thema „Was muss ich zum BAföG wissen“ beschäftigt.