Ob zusätzlich Kosten für die Ausbildung entstehen, hängt von der Ausbildung ab. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Hochschulen seit dem Sommersemester 2006 Studiengebühren erheben. Außerdem werden eventuell Einschreibe-/Verwaltungsgebühren von der Hochschule erhoben.
Völlig unabhängig davon werden Semesterbeiträge fällig, die von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich hoch sind. Sie bestehen in der Regel aus Anteilen für die verfasste Studentenschaft (AStA, Stura), die Arbeit des Studentenwerks (Sozialbeitrag) und für die Nutzung des Semestertickets.