Die Bezahlung mit der MensaCard ist nicht nur bequem und einfach. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass sie wegen ihrer Leistungsfähigkeit und Schnelligkeit die an den Mensakassen üblicherweise auftretende "Schlangenbildung" verhindert und einen wesentlich schnelleren Kassendurchlauf ermöglicht.
Damit Ihr Besuch in unseren Mensen und Cafeterien zu einem Genuss wird, nutzen Sie die MensaCard.
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Sie bezahlen die von Ihnen gewählten Speisen und Getränke bargeldlos mithilfe Ihrer persönlichen MensaCard.
An der Kasse stecken Sie Ihre MensaCard in das MensaCard-Lesegerät. Das obere Display des Karten-Lesers (Abbuch-Gerätes) zeigt zunächst Ihr aktuelles, gespeichertes Kartenguthaben.
Nach Eingabe der Preise für die von Ihnen gewählten Speisen und Getränke durch die Kassiererin wird nunmehr der Abbuchungsbetrag auf der Digitalanzeige des Lesers ausgewiesen, nach erfolgter Abbuchung das verbleibende Karten-Restguthaben angezeigt.
Nach Beendigung des Kassiervorgangs gibt der Leser Ihre Karte frei, Sie nehmen sie wieder an sich.
Wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass Sie stets über ein ausreichendes Guthaben auf Ihrer MensaCard verfügen. Mangelnde Deckung auf der Karte führt zu einer Blockierung des Kassiervorgangs und zu unnötigen Verzögerungen an den Kassenschaltern. Schützen Sie Ihre MensaCard vor missbräuchlicher Nutzung. Geben Sie sie insbesondere nicht an Personen weiter, die nicht zur Nutzung der MensaCard berechtigt sind.
In den jeweiligen Gastronomieeinrichtungen befinden sich ein oder mehrere Aufwerter, an diesen Einzahlstationen können Sie Ihre Karte mit Papiergeld bis zu einem Betrag von 150 Euro „aufladen“.
Die Kontrolle ist ganz einfach. Zur bloßen Abfrage des jeweiligen Kartenguthabens genügt ein Einschub der Karte in den Kartenleser des Aufwerters. Das Display zeigt den gespeicherten Geldbetrag, zur Entnahme der Karte den Rückgabeknopf drücken.
Auf Ihrer Karte sind keine persönlichen, personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Lediglich die Zahlungsvorgänge zur spezifischen Kartennummer können im MensaCard-Büro nachvollzogen werden.
Wichtig: Notieren Sie sich die Seriennummer, denn nur dann kann bei Verlust Ihre MensaCard gesperrt werden.
Die MensaCard wird an den Cafeteria- und Bufettkassen ausgegeben. Die Ausgabe der MensaCard für Studierende erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Studierendenausweises bzw. Immatrikulationsbescheinigung.
Bei Problemen mit Ihrer Karte wenden Sie sich bitte an das Mensa-Card-Büro.
MensaCard-Büro
Herr Köter/Frau Müller
Gebäude 21.11, Mensafoyer
Tel. 0211 81-15340 oder 81-11655
koeter@studentenwerk-duesseldorf.de
s.mueller@studentenwerk-duesseldorf.de
Öffnungszeiten Info-Büro
Montag bis Donnerstag: 11:00 - 14:30 Uhr
Freitag: 11:00 - 14:00 Uhr
Die MensaCard verliert nach einer angemessenen Zeit ihre Gültigkeit.
Studentenwerks- und Hochschulbedienstete müssen grundsätzlich die blaue MensaCard benutzen.
Nach Beendigung des Studiums bzw. der Beschäftigung kann das Restguthaben in den Cafeterien ausgezahlt werden.
Während die Zubereitungskosten der Mensaessen, die an Studierende abgegeben werden, subventioniert sind, werden die Verkaufspreise für die Hochschul-, Kliniks- und Studentenwerksbediensteten mit einem Personalkostenaufschlag versehen; die Essenpreise für Studenten sind zudem mehrwertsteuerfrei, die der Bediensteten dagegen steuerpflichtig.
Die MensaCards unterscheiden sich durch den farblichen Schriftzug:
Grau: Studierende
Blau: Bedienstete Hochschulen/Kliniken
Bei der Ausgabe der MensaCard müssen sich Studierende durch Vorlage ihres gültigen Studentenausweises oder einer Immatrikulationsbescheinigung ausweisen.
Sollte Ihnen Ihre MensaCard abhanden gekommen sein, können Sie in jeder Cafeteria eine neue MensaCard zum Preis von 2 Euro erhalten. Ein möglicherweise auf der abgängigen Karte noch gespeichertes Guthaben kann nicht erstattet werden.